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Leistungsbereiche

Athlet*innen der Vorarlberger Einzelspitzensportförderung erhalten umfassende Unterstützung von unseren Expert*innen in den verschiedensten Bereichen. Sportfachverbände werden in ihrer Entwicklung unterstützt und wir bieten Fortbildungen für Sportler*innen, Trainer*innen oder Betreuer*innen an.

Projekte

Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. Wer sich mit neuen Dingen beschäftigt, entwickelt sich weiter. Unter diesem Credo stehen die Projekte, die wir ins Leben gerufen haben.

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Was gibt es Neues rund um unsere Kaderathlet*innen und ihre erzielten Erfolge, die Arbeit unserer Expert*innen im Olympiazentrum oder den Entwicklungen bei uns im Haus?
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AGB

    AGB 01

Allgemeine Geschäftsbedingungen Olympiazentrum Vorarlberg GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH erbracht werden.

 

Der*die Kunde*in, Nutzer*in oder Auftraggeber*in nimmt mit Bestellung, Anmeldung, Auftragserteilung oder Buchung bzw. Betreten des Geländes zur Kenntnis, dass der gegenständliche Geschäftsabschluss bzw. die Nutzung der Einrichtungen unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (sofern zusätzlich vorhanden) weiterer produktbezogener Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt. Bei allenfalls abweichenden Bestimmungen gilt die in der jeweiligen produktbezogenen Bestimmung enthaltene Regel vorrangig.

 

Anderslautende Geschäftsbedingungen eines*r Kunden*in haben keine Gültigkeit. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.

 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (olympiazentrum-vorarlberg.at/datenschutzerklaerung/), unsere Datenschutzerklärung für den Newsletter (olympiazentrum-vorarlberg.at/datenschutz-mailchimp/) und unser Schutzkonzept (olympiazentrum-vorarlberg.at/safe-sport/) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Die persönlichen Daten des*r Kunden*in werden streng vertraulich behandelt und dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des*r Kunden*in an Dritte weitergegeben werden. Diese Vertraulichkeit ist nicht einzuhalten, wenn der*die Mitarbeiter*in aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an sorgeberechtigte Personen, nicht aber für Auskünfte an Familienangehörige, Freunde und Bekannte. Die Vertraulichkeit ist ebenso nicht zu wahren, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Unterstützung persönliche Angriffe gegen den*die Berater*in oder seine*ihre Berufsausübung stattfinden und er*sie sich mit der Verwendung entsprechender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

2. Hausordnung & Hausrecht

Mit Ausnahme des Bistros, des Raums „Paris 2024“ und der Kegelbahn sowie offizieller Veranstaltungen und Sitzungen gilt:

  • Nachtruhe ab 22:00 Uhr
  • Absolutes Rauch- und Alkoholverbot am Gelände. Dies gilt insbesondere auch für Hotelzimmer.

 

Bei Nichteinhaltung ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH berechtigt, Personen oder Personengruppen vorübergehend oder dauernd des Geländes zu verweisen, ohne damit einen Rückerstattungsanspruch auf bereits bezahlte Rechnungen (Aufenthalt, Hallenbuchung, …) und einen Minderungsanspruch auf noch zu stellende Rechnungen zu begründen.

 

Der*die Gruppenleiter*in trägt bei später anreisenden oder später ins Olympiazentrum zurückkehrenden Gruppenmitgliedern die Verantwortung dafür, dass jede*r ins Haus bzw. in sein Zimmer kommt. Das bedeutet insbesondere, dass er*sie für Gruppenmitglieder, die sich von der Gruppe entfernt haben, erreichbar sein muss. „Aufsperrdienste“ durch Mitarbeiter*innen des Olympiazentrums zu später Nachtstunde sind nicht möglich.

 

Für grob fahrlässiges oder mutwilliges Auslösen eines Brandalarms wird allen Nutzern des Hotelzimmers, des Seminarraums, des Raums „Paris 2024“ oder der Hallen, wo der Brandalarm ausgelöst wurde, ein gemeinsamer Unkostenbeitrag für die Aufwände des Olympiazentrums iHv mindestens EUR 500,– verrechnet. Sollten höhere Aufwände entstehen, werden diese mit einem Gesamtaufschlag iHv EUR 50,– weiterverrechnet.

 

Jede Person auf dem Gelände des Olympiazentrum Vorarlberg stimmt zu, dass er*sie während der Anwesenheit am Betriebsgelände von den Kameras des Videoüberwachungssystems erfasst wird. Die gespeicherten Aufnahmen mit einer maximalen Speicherdauer von 72 Stunden werden nur dann ausgewertet, wenn der Verdacht auf zB straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlich relevante Tatbestände gegeben ist oder möglicherweise eine Missachtung der Nutzungsbedingungen (zB Hallenordnung) vorliegt. Die Erkenntnisse werden gegebenenfalls an die Behörden weitergeleitet. Die Kameras sind sichtbar montiert und mit den gesetzlichen Normen entsprechenden Aufklebern markiert. Die Videoüberwachungslage ist mit DVR-Nr. 4018087 vom 16.05.2017 von der Datenschutzbehörde genehmigt worden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung/Buchung/Anmeldung stellt ein bindendes Angebot an die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zustande. Sofern die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH das Angebot nicht annehmen kann, wird der*die Kunde*in bzw. Nutzer*in zeitgerecht informiert.

 

4. Miete von Räumlichkeiten

  1. Bei Entfall einer Buchung ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH vom*der Nutzerin mindestens 14 Tage vorher zu verständigen, ansonsten ist das Entgelt für diese Buchung trotzdem fällig. Frühere Stornierungen ziehen keine Kosten nach sich.
  2. Die Buchung umfasst die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und der darin vorhandenen Einrichtung. Verpflegungsleistungen sind separat zu vereinbaren.
  3. Für jede Beschädigung, die durch unsachgemäße Behandlung der gemieteten Räumlichkeit und sonstigen Infrastruktur an allen beweglichen und unbeweglichen Sachen seitens des*der Nutzers*in entsteht, ist diese*r haftbar, ebenso für verlorengegangene Einrichtungsgegenstände o.ä.. Alle Verluste, Beschädigungen und Defekte, verschuldet oder nicht, sind unverzüglich der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zu melden.
  4. Wird eine Sporthalle oder sonstige Räumlichkeit nach Ende der Nutzung entweder unaufgeräumt oder in einem über eine normale Nutzung hinausgehenden Maß verschmutzt zurückgelassen, ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH berechtigt, für die Behebung der Verschmutzung oder Unordnung ein pauschales Reinigungsentgelt iHv EUR 60,– einzuheben.

 

5. Hallenordnung

Die Hallen der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH stehen allen Benutzer*innen als Ausbildungsstätte des Sports zur Verfügung und verlangen daher im Interesse seiner Einrichtungen und vor allem der im Haus anwesenden Sportler*innen die Einhaltung gewisser Ordnungsregeln.

  1. Dem*r Nutzer*in stehen die schriftlich zu buchenden Sporthallen und sonstige Infrastruktur innerhalb der vertraglich geregelten Zeiten zur Verfügung. Der*die Nutzer*in übernimmt die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der stattfindenden Trainingseinheit bzw. Veranstaltung.
  2. Eine Weitergabe des Benützungsrechtes durch den*die Nutzer*in ist unzulässig.
  3. Umkleideräume und Duschen können vom*der Nutzer*in vor und nach den hier vereinbarten Trainingszeiten für eine angemessene Zeit beansprucht werden. Das Gleiche gilt für die Parkplätze rund um die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH.
  4. Der*die verantwortliche Übungsleiter*in o.ä. hat frühestens zur vertraglich vereinbarten Beginnzeit (nicht früher) der jeweiligen Nutzungseinheit als Erste*r die Sporthalle zu betreten und sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu überzeugen. Er*sie hat die Sporthalle spätestens pünktlich am Ende der vereinbarten Nutzungszeit als Letzte*r, nachdem er*sie sich vom wiederhergestellten, ordnungsgemäßen Zustand der Halle überzeugt hat, zu verlassen.
  5. Alle zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Räume, Geräte und Anlagen sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der*die Nutzer*in prüft vor Benützung die Sporthalle und Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck und stellt durch die*den Verantwortliche*n sicher, dass allenfalls schadhafte Anlagen und Geräte nicht genutzt werden.
  6. Für jede Beschädigung, die durch unsachgemäße Behandlung der gemieteten Sporthallen und sonstigen Infrastruktur an allen beweglichen und unbeweglichen Sachen seitens des*r Nutzers*in entsteht, ist diese*r haftbar, ebenso für verlorengegangene Einrichtungsgegenstände, Sportgeräte o.ä.. Alle Verluste, Beschädigungen und Defekte, verschuldet oder nicht, sind unverzüglich der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zu melden.
  7. Die Benützung der Sporthallen samt Geräten und sonstiger Infrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr. Der*die Nutzer*in stellt die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher*innen seiner*ihrer Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benützung der überlassenen Sporthalle und sonstiger Infrastruktur stehen. Der*die Nutzer*in hat vor Nutzungsbeginn im Eigeninteresse eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  8. Bei einer Raummiete außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind alle Türen – insbesondere die Zugänge ins Gebäude und in die gemieteten Räumlichkeiten – verschlossen zu halten. Der*die verantwortliche Trainer*in hat alle Mitglieder seiner*ihrer Trainingsgruppe in die gemieteten Räumlichkeiten einzulassen und trägt die Verantwortung dafür, dass alle die Räumlichkeiten wieder verlassen.
  9. Die Nutzung der Sporthallen und sonstiger Infrastruktur durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist nur unter Aufsicht eines volljährigen Trainers bzw. einer volljährigen Trainerin o.ä. zulässig.
  10. Auf Ordnung und Sauberkeit in allen Hallen, Räumen, Toiletten und Waschräumen ist größter Wert zu legen. Für Wertstoffe und Abfälle stehen entsprechende Sammelstellen zur Verfügung.
  11. Das Tragen von Fußball- oder sonstigen Stollenschuhen im Haus ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  12. Die Sporthallen dürfen nur mit Hallen-Sportschuhen (keine schwarzen Sohlen) betreten werden.
  13. Kunst-, Bodenturn- und Gymnastikhalle dürfen von Aktiven nur mit Gymnastikschuhen, Socken oder barfuß und von Trainer*innen, wenn nicht barfuß, in Socken oder Gymnastikschuhen, nur mit im Freien nicht benutzten Turnschuhen betreten werden.
  14. Die Judohalle darf nur mit Socken oder barfuß betreten werden.
  15. Die Verwendung von chemischen Präparaten (Harz, Spray udgl.), die Spuren an der Einrichtung hinterlassen können, ist nur in Ausnahmefällen in Absprache mit der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH erlaubt. Für die Nutzung von Handballharz in der Ballsporthalle wird nach erfolgter Genehmigung ein Reinigungsentgelt iHv EUR 500,– in Rechnung gestellt.
  16. Der Wasser- und Stromverbrauch ist im Sinne des zurückhaltenden Umgangs mit natürlichen Ressourcen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  17. In den Sporthallen dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden. Riegel und Getränke in Trinkflaschen sind zulässig.
  18. Im gesamten Bereich des Olympiazentrums besteht absolutes Rauchverbot.
  19. Übergebührliches Lärmen und andere Ruhestörungen sind verboten.
  20. Für die Einhaltung dieser Richtlinien sind die jeweiligen Trainer*innen und Betreuer*innen verantwortlich.
  21. Für das Eigentum der Nutzer*innen wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände können in der Verwaltung abgegeben oder in den dafür vorgesehenen Schließfächern deponiert werden.
  22. Bei Entfall eines Termins ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH vom Nutzer bzw. der Nutzerin mindestens 14 Tage vorher zu verständigen, ansonsten ist das Entgelt für diesen nicht wahrgenommenen Termin trotzdem fällig.
  23. Bei Stornierung von mehr als 50% der bei einer Jahres- oder Halbjahresmiete vereinbarten Nutzungszeiten ist eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Gesamtentgeltes fällig.
  24. Dringenden Eigenbedarf teilt die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH dem*r Nutzer*in mindestens 48 Stunden vorher mit und bietet ihm*ihr nach Möglichkeit einen Ersatz an. Sollte kein Ersatz möglich sein, wird kein Entgelt für diesen Termin verrechnet.
  25. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen der Hallenordnung oder der Benützungsvereinbarung durch den*die Nutzer*in kann diesem*r von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH das Benützungsrecht auch ohne Vorwarnung vorzeitig und fristlos entzogen werden. Der*die Nutzer*in ist dann zu einem Schadenersatz von 50% des Entgeltes für die Restlaufzeit der Vereinbarung verpflichtet.
  26. Die Nutzungsberechtigung wird von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH gegen jederzeitigen Widerruf erteilt.
  27. Alle Trainer*innen bzw. Verantwortliche haben bei einem Brandalarm dafür sorgen, dass die Halle in Richtung der Fluchtwegbezeichnung von allen Anwesenden zu räumen und den Hinweisen des Personals Folge zu leisten ist.
  28. Bei unberechtigter Nutzung von Räumlichkeiten ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH berechtigt, ein Nutzungsentgelt von EUR 200,– pro Person und Nutzung einzuheben.
  29. Für das Schanzenzentrum Montafon Nordic in Tschagguns gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen für die Nutzung und die Haftung.

 

6. Kraftraum

Ergänzend zur Hallenordnung gelten für den Kraftraum zusätzlich die folgenden Bestimmungen:

  1. Der Kraftraum darf nur von folgenden Athlet*innen bzw. Fachverbänden benützt werden:
    1. Kaderathlet*innen mit aufrechter Betreuungsvereinbarung
    2. Athlet*innen mit einer gültigen Berechtigungskarte
    3. Mitgliedern der Kooperationspartner der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH
    4. Athlet*innen des Nachwuchskompetenzzentrum Vorarlberg zu den definierten Trainingszeiten (unter Aufsicht eines*einer Mitarbeiter*in des Nachwuchskompetenzzentrums)
    5. Landesfachverbände, die den Kraftraum gemietet haben
    6. Hausgäste bei entsprechender Buchung
  2. Das Training von Gruppen (ab einer Größe von 5 Personen) muss durch den*die zuständige*n Trainer*in überwacht und kontrolliert werden.
  3. Die Benützung des Kraftraumes ist ohne Aufsicht eines*r volljährigen Trainers*in erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet.
  4. Verbände, die den Kraftraum zu den von ihnen gebuchten Zeiten benützen, haben Vorrang. Diese Buchung begründet allerdings keinen exklusiven Anspruch auf Nutzung – es ist möglich, dass einzelne Athlet*innen (zB Kaderathlet*innen, Spieler*innen von Kooperationsvereinen) den Kraftraum zeitgleich nutzen.
  5. Der Kraftraum darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
  6. Getränke dürfen nur in Flaschen in den Kraftraum gebracht werden. Essen mit Ausnahme von Riegeln ist nicht gestattet.
  7. Der Kraftraum ist in Ordnung zu halten und muss sauber und ordentlich verlassen werden. Benützte Geräte und Gewichte sind nach dem Training abzumontieren und an ihren dafür vorgesehenen Platz zu verstauen. Wird der Kraftraum nach Ende der Nutzung entweder unaufgeräumt oder in einem über eine normale Nutzung hinausgehenden Maß verschmutzt zurückgelassen, ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH berechtigt, für die Behebung der Verschmutzung oder Unordnung ein pauschales Reinigungsentgelt iHv EUR 50,– einzuheben.
  8. Das Trainieren im Kraftraum geschieht auf eigene Gefahr.
  9. Die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen der im Kraftraum trainierenden Athlet*innen.
  10. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Regeln können Gruppen oder Personen von Mitarbeiter*innen der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH des Kraftraumes verwiesen werden.

 

7. Hotellerie

Für Hotelbuchungen gelten die von der Österreichischen Hoteliervereinigung herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie, insbesondere die Storno-Bedingungen, in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

  1. Ergänzend behält sich die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH das Recht vor, für einen dringenden Bedarf des Spitzensports bereits getätigte Buchungszusagen bis zu einem Monat vor der ersten gebuchten Übernachtung wieder zurückzuziehen.
  2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in den öffentlichen Bereichen (Bistro, Sitzungszimmer, Seminarraum) ist nur mit vorhergehender Zustimmung gestattet. Es wird ein Korkgeld in Höhe von € 2,50 pro Person fällig.

 

8. Ausbildungen und sonstige Veranstaltungen

  1. Storno-Bedingungen:
    1. Sollten Sie an der Teilnahme verhindert sein, teilen Sie uns dies unbedingt schriftlich mit.
    2. Bei Abmeldung weniger als 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn (Datum des Eingangsstempels bzw. Maileingangs) wird eine Stornogebühr von 50 % verrechnet.
    3. Eine Abmeldung am Veranstaltungstag, Stornierung nach Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen begründet keinen Anspruch auf einen Verzicht auf den unverminderten Kursbeitrag.
    4. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Einheiten führt zu keiner Reduktion des Gesamt- Rechnungsbetrages.
  2. Recht am eigenen Bild: Der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH bzw. der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt räumt der*die Teilnehmer*in das Recht ein, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die im Rahmen einer Ausbildungsveranstaltung erstellt werden, für Kommunikationsmaßnahmen zu verwenden. Der Einräumung dieses Rechts kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Ebenso ist es der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH bzw. der Landesinitiative Vorarlberg >>bewegt gestattet, die Namen der Absolvent*innen öffentlich zu kommunizieren.
  3. Datenschutz: Persönliche Daten (vor allem Kommunikationsdaten) werden mit Ausnahme der oben genannten Fälle ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
  4. Gesundheitserklärung: Der*die Ausbildungsteilnehmer*in erklärt, dass er*sie bei der Anmeldung und auch während der gesamten Ausbildung medizinisch und körperlich fit und in der Lage ist, am Kurs teilnehmen zu können. Der*die Ausbildungsteilnehmer*in erklärt, dass er*sie während der kompletten Ausbildung so gesund ist, damit er*sie weder zu einer Gefahr für sich selbst oder für die Gesundheit und Sicherheit anderer werden kann. Über sämtliche relevante Änderungen am Gesundheitszustand ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH unmittelbar zu verständigen. Der*die Ausbildungsteilnehmer*in erklärt und akzeptiert, dass sich die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Information auf diese Erklärung als Beweis für seine*ihre Gesundheit und Fitness und die Fähigkeit zur Teilnahme verlassen kann.

 

9. Beratungsleistungen

Beratungsleistungen werden von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH u.a. in der Unterstützung von Verbänden oder Vereinen und der Trainingsplanung erbracht.

  1. Der*die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit bekannt werden.
  2. Die Urheberrechte an den von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH und ihren Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH. Der*die Auftraggeber*in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  3. Die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH haftet dem*r Auftraggeber*in für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH beigezogene Dritte zurückgehen.
  4. Schadenersatzansprüche des*r Aufraggebers*in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  5. Der*die Auftraggeber*in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zurückzuführen ist.
  6. Sofern die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH diese Ansprüche an den*die Auftraggeber*in ab. Der*die Auftraggeber*in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

10. Sportmedizin & Leistungsdiagnostik

  1. Eine Stornierung oder Verschiebung des Untersuchungs- oder Testtermins ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Absagen und Verschiebungen können telefonisch, per E-Mail eingebracht werden.
  2. Bei einer Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Stornogebühr von 50% verrechnet werden. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin werden 50% des Untersuchungspreises verrechnet, bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin werden 100% des Untersuchungspreises verrechnet.
  3. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird eine Stornogebühr von 100% des Untersuchungspreises fällig.
  4. Eine Ausbelastung im Rahmen einer (sportmedizinischen) Leistungsdiagnostik kann nur dann erfolgen, wenn zuvor im Laufe des Kalender Jahres im Sportmedizinischen Institut eine sportmedizinische Untersuchung vorgenommen wurde. Mitgebrachte Atteste werden generell nicht anerkannt, es sei denn sie stammen von einer anderen vom ÖOC anerkannten Untersuchungsstelle.
  5. Die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH schließt gegenüber dem*r Kunden*in jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

 

11. Physiotherapie & Massage

Physikalische Therapieformen sind bei Beachtung der Kontraindikationen nebenwirkungsarm. Es kann aber ausnahmsweise vorkommen, dass trotz gewissenhafter und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechender Durchführung der Therapie verschiedene Behandlungen nicht vertragen werden oder Komplikationen auftreten.

 

Sollten sich im Verlauf der Therapieserie Probleme oder weitere Fragen ergeben, muss unverzüglich entweder der*die behandelnde Physiotherapeut*in oder der*die behandelnde Arzt*Ärztin informiert werden. Die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH schließt gegenüber dem*r Kunden*in jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

 

Folgende Nebenwirkungen/Komplikationen können auftreten:

  1. Allgemein (gilt für alle physikalischen Therapien): Müdigkeit, Herz- Kreislaufregulationsstörungen (Blutdruckabfall oder -anstieg), Stürze
  2. Hautunverträglichkeit (Elektro- und Hydrotherapie, Massage): juckende Ausschläge, Verätzungen, Verbrennungen, Allergien, Medikamentenunverträglichkeit
  3. Verletzungen der behandelten Strukturen (Bänder, Gelenkkapseln, Sehnen, Knorpel, Knochen, Gelenke, Gefäße, Nerven, Muskeln) während der aktiven und/oder passiven Bewegungstherapie, Verletzung durch von Ihnen fallengelassene Gewichte bei der medizinischen Trainingstherapie. Auftreten von blauen Flecken (Hämatomen)
  4. Verstärkung von Schmerzen
  5. Bildung von Verbrennungswunden als Folge einer Lasertherapie, Tiefenwärmebehandlung oder Elektrotherapie, die erst nach Beendigung der Therapie ersichtlich werden.

 

Sollte ein Termin ohne vorherige Information (mindestens 24 Stunden vorher) beim*bei der jeweils behandelnden Therapeuten*in bzw. Masseur*in nicht in Anspruch genommen werden, wird eine Stornogebühr von 100% des Preises für die jeweilige Massage bzw. Therapiebehandlung fällig. Sollte die zu Grunde liegende Leistungserbringung kostenfrei erfolgen, wird eine Absagepauschale iHv EUR 78,– pro nicht wahrgenommenem Termin verrechnet.

 

12. Ernährungscoaching

  1. Eine Stornierung oder Verschiebung des Beratungstermins ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Absagen und Verschiebungen können telefonisch, per E-Mail oder per SMS eingebracht werden.
  2. Bei einer Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Stornogebühr von 50% verrechnet werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin werden 50% der gebuchten Beratungsleistung verrechnet.
  3. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.
  4. Bei Beratungspaketen mit einem Pauschalpreis wird als Stundensatz für die Berechnung der Stornogebühr EUR 78,– angesetzt.
  5. Der*die Berater*in erbringt seinen*ihren Dienst gegenüber dem*r Kunden*in, indem er*sie seine*ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und/oder Unterstützung des*r Kunden*in in die Beratung einbringt bzw. anwendet. In allen Entscheidungen und Beratungsschritten gilt die Orientierung am Wohle des*r Kunden*in. Es kann keine Garantie für einen wie auch immer gearteten Beratungserfolg gegeben werden.
  6. Der*die Kunde*in ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Eine erfolgversprechende Beratung ist nur durch eine aktive Mitwirkung möglich.
  7. Der*die Berater*in führt Aufzeichnungen in Form von schriftlichen Dokumentationen über seine*ihre Beratungsarbeit. Dem*r Kunden*in steht eine Einsicht in diese Dokumentation nicht zu und er*sie kann somit auch nicht deren Herausgabe verlangen. Falls der*die Kunde*in eine Beratungsakte wünscht, kann der*die Berater*in diese kostenpflichtig (nach tatsächlichem Zeitaufwand) aus der Dokumentation erstellen.

 

13. Persönlichkeitsentwicklung & Sportpsychologie

  1. Eine Stornierung oder Verschiebung des Beratungstermins ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Absagen und Verschiebungen können telefonisch, per E-Mail oder per SMS eingebracht werden.
  2. Bei einer Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Stornogebühr von 50% verrechnet werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin werden 50% der gebuchten Beratungsleistung verrechnet.
  3. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.
  4. Bei Beratungspaketen mit einem Pauschalpreis wird als Stundensatz für die Berechnung der Stornogebühr EUR 78,– angesetzt.
  5. Der*die Berater*in erbringt seinen*ihren Dienst gegenüber dem*r Kunden*in, indem er*sie seine*ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und/oder Unterstützung des*r Kunden*in in die Beratung einbringt bzw. anwendet. In allen Entscheidungen und Beratungsschritten gilt die Orientierung am Wohle des*r Kunden*in. Es kann keine Garantie für einen wie auch immer gearteten Beratungserfolg gegeben werden.
  6. Die Beratung ersetzt keine Untersuchung, Behandlung oder Therapie durch eine*n Arzt*Ärztin oder Psychotherapeuten*in. Der*die Kunde*in ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in ärztliche oder therapeutische Behandlung zu begeben.
  7. Der*die Kunde*in ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Eine erfolgversprechende Beratung ist nur durch eine aktive Mitwirkung möglich.
  8. Die persönlichen Daten des*r Kunden*in werden streng vertraulich behandelt und dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des*r Kunden*in an Dritte weitergegeben werden. Diese Vertraulichkeit ist nicht einzuhalten, wenn der*die Berater*in aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an sorgeberechtigte Personen, nicht aber für Auskünfte an Familienangehörige, Freunde und Bekannte. Die Vertraulichkeit ist ebenso nicht zu wahren, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Unterstützung persönliche Angriffe gegen den*die Berater*in oder seine*ihre Berufsausübung stattfinden und er*sie sich mit der Verwendung entsprechender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  9. Der*die Berater*in führt Aufzeichnungen in Form von schriftlichen Dokumentationen über seine*ihre Beratungsarbeit. Dem*r Kunden*in steht eine Einsicht in diese Dokumentation nicht zu und er*sie kann somit auch nicht deren Herausgabe verlangen. Falls der*die Kunde*in eine Beratungsakte wünscht, kann der*die Berater*in diese kostenpflichtig (nach tatsächlichem Zeitaufwand) aus der Dokumentation erstellen.

 

14. Schanzenzentrum Montafon Nordic

 

14.1. Allgemein

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Olympiazentrum gelten als Basis dieser Regelungen.
  2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  3. Verunreinigungen sind zu unterlassen. Abfälle sind in den vorgesehenen Abfallbehältern bzw. Wertstoffsammelbehältern zu entsorgen.
  4. Im Lift und in den Gebäuden ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.
  5. Die Terrasse sowie der Bereich rund um den Auslauf vom Beginn (Garage Funktionsgebäude auf der einen Seite) bis zum Ende der Absperrung (Waschplatz bei der HS 22 m Schanze) ist zu Betriebszeiten frei zugänglich. Davon ausgenommen sind kostenpflichtige Veranstaltungen.
  6. Zäune und Absperrungen dürfen nur nach Rücksprache und Zustimmung des Personals geöffnet bzw. entfernt werden. Das Übersteigen und Überklettern von Zäunen und Absperrungen ist verboten. Türen und Tore sind geschlossen zu halten.
  7. Sämtliche Einrichtungen, Räume, Geräte und Anlagen sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Betreiber behält sich vor, bei mutwilligem bzw. fahrlässigem Verursachen von Störungen, Beschädigungen und Verunreinigungen entsprechende Kosten und Gebühren zu berechnen.
  8. Die Benutzung der Schanzenanlage und der Aufenthalt im gesamten Areal erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle und Schäden wird keine Haftung übernommen.
  9. Teile des Areals der Schanzenanlage können videoüberwacht werden.

 

14.2. Anmeldung

Die Benützung der Schanzenanlage ist rechtzeitig im Voraus (mind. 24 Stunden) beim Olympiazentrum Vorarlberg als Betreiber der Schanzenanlage anzumelden.

 

Die Anmeldung kann erfolgen:

  • telefonisch beim Personal während der Betriebszeiten ODER
  • per E-Mail an info@olympiazentrum-vorarlberg.at

Die Benutzung der Schanzenanlage ist nach Bestätigung durch das Olympiazentrum Vorarlberg innerhalb der festgelegten Zeiten gestattet.

 

14.3. Benutzung der Schanzenanlage

  1. Für die Benutzung der Schanzenanlage gilt die jeweils aktuelle Trainingsgebühren-Preisliste.
  2. Die Benutzung der Schanzenanlage darf nur während der Anwesenheit eines geschulten Mitarbeiters des Olympiazentrum Vorarlberg und unter Aufsicht eines*r volljährigen Trainers*in stattfinden.
  3. Die Schanzenanlage ist vor ihrer Benutzung von einem*r verantwortlichen Trainer*in auf ihren Zustand zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem anwesenden Personal unverzüglich mitzuteilen.
  4. Bei Gefahr in Verzug, zum Beispiel bei Gewitter oder technischen Mängeln, ist die Benutzung sofort einzustellen.
  5. Im Sommer sind die Ski zwischen den Sprüngen an den dafür vorgesehenen Waschplätzen von Grasrückständen zu reinigen.
  6. Der Auslaufbereich ist unverzüglich zu verlassen.

 

14.4. Benutzung der Aufstiegshilfen

  1. Die Aufstiegshilfen (Schrägaufzug und Förderband) stehen nur den berechtigten Sportler*innen und Funktionär*innen zur Verfügung und dürfen von diesen selbständig im erforderlichen Umfang während den genehmigten Zeiten benützt werden.
  2. Besucher dürfen den Schrägaufzug nur im Rahmen von Führungen benutzen.
  3. Mit der Taste „Rufen“ wird der Lift in die entsprechende Station gerufen. Steht der Lift bereits in der Station, öffnet sich die Türe.
  4. Mit der Taste „2“ wird die Bergstation der HS 108 Schanze gewählt, mit der Taste „1“ wird die Mittelstation (Ausstieg für die HS 66 und HS 40) gewählt. Mit der Taste „0“ wird die Talstation gewählt.

 

15. Werbung

Der*die Kunde*in stimmt mit seiner Bestellung zu, gelegentlich Post, e-Mail oder telefonisch über Produkte der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit durch e-Mail an info@olympiazentrum-vorarlberg.at oder Tel. +43557224465 widerrufen werden.

 

Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (olympiazentrum-vorarlberg.at/datenschutzerklaerung/) und unsere Datenschutzerklärung für den Newsletter (olympiazentrum-vorarlberg.at/datenschutz-mailchimp/) in der jeweils gültigen Fassung.

 

16. Preisanpassung

Die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH behält sich das Recht vor, Preise für Leistungen jeglicher Art jederzeit anzupassen. Zwischen der Kommunikation einer Preisänderung und ihrer Gültigkeit hat zumindest ein voller Kalendermonat zu liegen.

 

17. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Dornbirn. Als Gerichtstand wird das örtlich und sachlich für den Sitz der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht.

 

Sollte der Text der Website vom als Download verfügbaren pdf abweichen, gilt das pdf-Dokument.

 

Gültig ab 01.01.2024
(bis dorthin gültige Fassung unterhalb als pdf verfügbar)